|

Das Online-Anmeldeportal für die Aktiven wird vom 10. bis 31. Januar 2021 wieder offen sein. Alle bestehenden Anmeldungen müssen bestätigt werden, sie können aber auch geändert werden. Mit der Bestätigung im Anmeldeportal bekunden die Aktiven gegenüber den Organisatoren, dass mit ihnen zu rechnen ist, sofern es die Umstände erlauben. Selbst Neuanmeldungen sind noch möglich, dazu müssen die Teilnahmebedingungen gemäss EJV-Reglement erfüllt sein. Die Anmeldung resp. Bestätigung erfolgt mit der EJV-Mitgliedernummer über das Portal www.ifv-ejv.ch.
Neu gibt es in Basel für alle drei Sparten die Wahlmöglichkeit, seinen Vortrag am Fest mit oder ohne Bewertung zu geben. Es kann auch gewählt werden, ob man eine Klassierung wünscht. Seine Wahl muss man bei der Anmeldebestätigung im Portal eintragen. Bei der Teilnahme ohne Bewertung reduziert sich die Teilnahmegebühr der Festkarte um CHF 5.– pro Gruppenmitglied und CHF 10.– pro Einzelmitglied.
Das OK kann den Aktiven versichern, dass bei einer Absage keine Kosten entstehen, Festkarten werden nur bei der Durchführung des Fests in Rechnung gestellt. Übernachtungen, die über den offiziellen Link des OKs über Basel Tourismus gebucht werden, können bei einer Festabsage kostenlos storniert werden. Sehen Sie dazu die Videobotschaft von OK-Präsident Carlo Conti.
Weisungen / Dispositions
|
Disposition AFY pour les prestations
|
Bestimmungen zur Teilnahme an Bewertungsvorträgen
|
Informationen aus dem ZV des EJV
|
Nachdem die EJV DV 2020 in Münsingen abgesagt werden musste, hofften wir alle, dass ein Treffen im 2021 in Uzwil wieder möglich sein wird. Das Virus lässt aber nach wie vor ein physisches Treffen dieser Grössenordnung nicht zu. Der ZV hat deshalb entschieden, die EJV DV 2021 online abzuhalten. WAS JETZT BEREITS KLAR IST – Die EJV DV wird am 13.März 2021 online stattfinden. – Die bereits verschickten Einladungen mit den Abstimmungskarten sind obsolet. Die detaillierten Informationen zur virtuellen EJV DV werden wir in Nr. 2/2021 «lebendig.», auf den Websites und Social Media kommunizieren. EJV ZV, Dezember 2020
|
Abstimmungsformular für die DV2021
|
Auf vielseitigen Wunsch stellen wir hier das Abstimmungsformular für 86. Delegiertenversammlung auf unserer Website zur Verfügung.
Ebebso finden Sie eine Anleitung für das Einfügen der nötigen Unterschrift.
Bitte beachten: nur gültig unterschriebene Abstimmungsformulare können gewertet werden!
|
Abstimmungsformular DV2021
|
Anleitung Unterschrift einfügen
|
|
Vorstand NWSJV beim vorbereiten der Unterlagen für die Delegiertenversammlung
|

Unter erschwerten Umständen hat der Vorstand heute die Büchlein und Abstimmungs-unterlagen für die Delegiertenversammlung eingepackt und für den Versand vorbereitet.
Aus bekannten Gründen wurde die 86. Delegiertenversammlung abgesagt und wird nun schriftlich durchgeführt. Auch die 36. Veteranenehrung musste leider abgesagt werden.
Im Namen der Mitglieder bedanke ich mich bei allen Vorstandsmitgliedern und den freiwilligen Helfern ganz herzlich für den grossen, unermüdlichen Einsatz für unseren Verband in dieser von «Corona» geprägten Zeit!
Weitere Bilder: http://www.nwsjv.ch/site/index.cfm?id_art=158771&actMenuItemID=75050&vsprache=DE
|
Basel zählt auf uns – Ein Jodlerfest der besonderen Art
|
Das Eidgenössische Jodlerfest in Basel soll 2021 wenn immer möglich stattfinden. Dabei steht das Fest als Ganzes und nicht die Bewertung im Vordergrund. Die Organisatoren haben sich aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen etwas Besonderes einfallen lassen.
|
weiter lesen
|
Text französisch
|
FAQ – COVID-19
|
|
Finanzhilfen Covid-19 vom Bundesamt für Kultur
Bis am 20. September 2020 konnten Laienkulturvereine im Rahmen der COVID-Verordnung Kultur ein Gesuch auf eine finanzielle Unterstützung zur Schadensminderung bei der Absage, Verschiebung oder reduzierten Durchführung von Veranstaltungen einreichen. Diese Möglichkeit wurde von den Laienkulturvereinen schweizweit rege genutzt: Es wurden insgesamt 3284 Gesuche bei den zuständigen Dachverbänden eingereicht (https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/stand-gesuche-covid19.html). Wir möchten die Gelegenheit nutzen um einen grossen Dank an alle Involvierten auszusprechen: Mit der effizienten Umsetzung dieser Massnahme haben Sie alle einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Laienkultur in dieser komplizierten Zeit geleistet.
Das Covid-19-Gesetz wurde am 25. September 2020 in einer Schlussabstimmung von beiden Kammern gutgeheissen. Für 2021 stellt der Bund den Kantonen 100 Millionen Franken für die Unterstützung von Kulturunternehmen zur Verfügung. 20 Millionen Franken werden dem Verein Suisseculture Sociale für die Unterstützung von Kulturschaffenden und 10 Millionen Franken für die Unterstützung von Laienkulturvereinen zur Verfügung gestellt. Die Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor werden in einer Bundesratsverordnung konkretisiert.
Sämtliche Informationen sowie das neue Gesuchsformular sind auf der Webseite des BAK aufgeschaltet: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/massnahmen-covid19/bereiche-musik-theater.html
Bitte beachten Sie die veränderten Rahmenbedingungen: Neu können nur Schäden für verbindlich programmierte Veranstaltungen geltend gemacht werden, und die Covid-Finanzhilfe deckt höchstens 80% des finanziellen Schadens. Hingegen können neu auch Veranstalter im Laienbereich ein Gesuch um Ausfallentschädigung einreichen (bei einem Budget von über 50'000.- beim Kanton, ansonsten bei den zuständigen Laienverbänden).
Für Fragen:
Josef Iten, Corona-Beauftragter EJV, Tel.: 056 624 05 09, josef.iten@ejv.ch
|
News zu Cofid-19 des EJV vom 29.10.2020
|
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Massnahmen zur
Eindämmung der COVID-19-Pandemie verschärft. Das Verbot für Proben und
Auftritte von Laienchören trifft uns hart und hat grosse Auswirkungen auf alle
Ebenen des Jodelgesangs.
|
Medienmitteilung
|
Auch alle Kurse für 2020 des NWSJV müssen leider abgesagt werden!
|
Delegiertenversammlung und Veteranenehrung 2021 werden abgesagt
|
Der NWSJV-Vorstand hat am vergangenen Donnerstag Corona bedingt beschlossen auf die Durchführung dieses Grossanlasse zu verzichten da die Gesundheit aller Mitglieder höchste Priorität hat.
|
Absage Medienmitteilung
|

|
News
COVID-19
|
Wie weiter?
Finanzhilfen Covid-19 vom Bundesamt für Kultur – wie geht es weiter?
Da die Frist vom 20. September 2020 (Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung) abgelaufen ist, kann kein Gesuch mehr für eine Ausfallentschädigung gestellt werden.
Unterdessen hat das Parlament entschieden, die Covid-19 Unterstützung für die Kultur bis Ende 2021 fortzuführen. In den nächsten Wochen wird die weitere Vorgehensweise (wie und in welcher Form) in einer Bundesratsverordnung konkretisiert.
Sobald der Entscheid gefallen ist und ein neues Formular existiert, wird es wieder möglich sein, Gesuche zu stellen.
Vielen Dank für die Geduld. Wir halten euch hier auf dem Laufenden.
Für Fragen:
Josef Iten, Corona-Beauftragter EJV, Tel. 056 624 05 09
Karin Niederberger, 079 288 65 54 oder karin.niederberger@ejv.ch
Eidgenössischer Jodlerverband EJV 
|

|
Der EJV informiert
|
Planung für das Eidgenössische Jodlerfest 2021 läuft weiter
Die Macher des 31. Eidgenössischen Jodlerfests Basel haben nach der Sommerpause die Vorbereitungsarbeiten wieder intensiviert und sind zehn Monate vor dem grossen Fest auf Kurs. Eine positive Änderung ergibt sich bei den Vortragslokalen. So können Bewertungsvorträge im Jodelgesang neu auch im renovierten Stadtcasino Basel stattfinden.
Das Online-Anmeldeportal für die Aktiven wird voraussichtlich im November 2020 wieder offen sein. Dann ist es möglich, den Bewertungsvortag oder allfällige Namen zu ändern. Informationen verschicken die Organisatoren rechtzeitig. Es wird auch möglich sein, dass sich neue Aktive aller Sparten für das Eidgenössische vom 25. bis 27. Juni 2021 anmelden können, die bisher keine Teilnahme geplant hatten. Dazu müssen jedoch die Teilnahmebedingungen gemäss dem EJV-Reglement erfüllt sein. Einzelne Anfragen von Jodlerklubs sind beim OK bereits eingegangen.
La planification dela Fête fédérale de yodel Bâle 2021 bat son plein
La pause estivale est terminée! Les organisateurs de la 31eFête fédérale de yodel, à Bâle,sont à nouveau à pied d’œuvre pour que tout soit prêt dans dix mois, avec une nouveauté réjouissante: la liste des lieux de représentation compte désormais aussi le Stadtcasino de la ville, qui vient de rouvrir ses portes après quatre ans de rénovation.
Le portail d’inscription en ligne pour les actif.ves sera à nouveau disponible dès le mois de novembre. Les participant.es pourront ainsi modifier leurs données, telles que leurnom ou l’objet de leur présentation. Les organisateurs leur transmettront les informations nécessaires dans les délais utiles. En outre, les actif.ves (toutes disciplines comprises) qui n’avaient pas prévu de participer pourront encore s’inscrire pour la Fête qui se déroulera du 25 au 27 juin 2021– pour autant bien sûr qu’ils remplissent les conditions de participation du règlement AFY.
|
|
Hier findest du das Update des Schutzkonzeptes vom Aug. 2020
|
Update des Schutzkonzeptes (f)
|
|
|
|
|
|
|
Dauerthema «Jurierung»
An den Jodlerfesten steht die Jurierung oft im Fokus der Teilnehmenden. Obwohl alle drei Fachabteilungen im EJV immer wieder Verbesserungen bei der Jurierung vorgenommen haben, ist die Unzufriedenheit nach einem Fest sowohl auf Seiten der Aktiven wie auch auf Seiten der Juroren unüberhörbar.
Bevor eine Arbeitsgruppe des EJV die aktuelle Jurierung grundlegend hinterfragt und unter Umständen neu definiert, möchten wir eine breit angelegte Umfrage zur Befindlichkeit machen.
https://www.jodel-kurse.ch/umfragen/umfrage-jurierung-einleitung/
«L’évaluation du jury », une question récurrente
Lors des fêtes des yodleurs, l’évaluation du jury est souvent au centre de l’attention des participants. Bien que cette évaluation ait été améliorée à diverses reprises dans les trois sections de l’AFY, l’insatisfaction après une fête, tant du côté des membres actifs que du côté des jurés, est flagrante.
Nous souhaitons réaliser une vaste enquête sur vos impressions avant qu’un groupe de travail de l’AFY n’examine en profondeur la manière dont l’évaluation s’effectue actuellement et, le cas échéant, la redéfinisse.
https://www.jodel-kurse.ch/umfragen/umfrage-jurierung-einleitung/
|
Vermietung Bodenmikrofone
|
Der NWSJV hat Grenzflächenmikrofone (Bodenmikrofone) und Mikrofonkabel angeschafft.
Dies zur Unterstützung der Gesangseinlagen der Jodlerklubs an DVs, Jodlerabenden, etc.. Das Material kann von Jodlerklubs, anderen Unterverbänden oder dem EJV angemietet werden.
WICHTIG: Die Mikrofone dienen lediglich zur Unterstützung der Gesangseinlagen, damit in den Hallen eine gleichmässige Hörqualität erreicht wird.
|
|
Bestellung - Mikrofone - Anleitung
|
|
|
Webseite SUISA Tool EJV
|
|
Anleitung SUISA - Meldungen erfassen
|
Der Nordwestschweizerische Jodlerverband (NWSJV) ist ein Unterverband des Eidgenössischen Jodlerverbandes (EJV). Der NWSJV wurde 1935 gegründet und umfasst die Kantone Aargau, Solothurn und beide Basel.
Sein Bestreben ist die Erhaltung, Pflege und Förderung schweizerischen Kulturgutes
und Brauchtums wie Jodeln, Alphornblasen und Fahnenschwingen.
|
Mitglied werden
Mutation melden